KFZ-Sachverständiger

Gutachten nach Unfall, Wertermittlung und Beweissicherung. Wir dokumentieren den Schaden, rechnen mit der Versicherung ab und reparieren auf Wunsch im Haus.

Der Schaden ist da, und die Uhr läuft sofort

Am Unfallort werden Daten getauscht, der Rest kommt später. Wie hoch ist der Schaden wirklich? Hinter einem Stoßfänger, der nur verschoben aussieht, stecken oft Träger, Halter und Sensorik. Was Sie am Fahrzeug sehen, ist selten der ganze Umfang.

Kurz darauf meldet sich die gegnerische Versicherung. Sie bietet an, einen Gutachter zu schicken, bittet um Fotos über eine App und schlägt eine Werkstatt vor. Das wirkt entgegenkommend. Nur arbeitet dieser Gutachter im Auftrag der Versicherung, nicht in Ihrem.

Dazu kommt, was die meisten nicht auf dem Zettel haben. Neben den Reparaturkosten können bei einem unverschuldeten Unfall auch Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten zum Schaden gehören. Was niemand ermittelt und beziffert, taucht in der Regulierung auch nicht auf.

Nahaufnahme eines eingedrückten Kotflügels mit gerissenem Lack, daneben eine Hand mit Tablet zur Dokumentation

Erst sauber dokumentieren, dann abrechnen

Unser Sachverständigen-Bereich nimmt den Schaden auf: Fotos, Schadenumfang, verdeckte Schäden, Kalkulation der Reparaturkosten. Dazu die Werte, um die es später geht: Wiederbeschaffungswert, Restwert, merkantile Wertminderung, voraussichtliche Ausfalldauer. Damit liegt eine Grundlage vor, auf der auch die Versicherung rechnen muss.

Auftraggeber sind dabei Sie, nicht der Versicherer. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten in der Regel mit, weil sie zur Feststellung des Schadens gehören. Bei sehr kleinen Schäden gilt das nicht: Unterhalb der von der Rechtsprechung angenommenen Bagatellgrenze von etwa 750 bis 1.000 Euro genügt meist ein Kostenvoranschlag. Was in Ihrem Fall passt, sagen wir vorher.

Danach geht es weiter, ohne dass Sie das Fahrzeug verstellen müssen. Die Instandsetzung kann direkt in unserem Karosserie- und Lackzentrum laufen, technische Arbeiten übernimmt unsere Meisterwerkstatt. Verpflichtet sind Sie dazu nicht: Die Wahl der Werkstatt bleibt Ihre.

Sachverständiger mit Tablet dokumentiert einen Schaden am vorderen Radlauf eines Fahrzeugs

Welche Gutachten wir erstellen

  • Schadengutachten nach Unfall

    Vollständige Aufnahme mit Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Ausfalldauer als Grundlage der Regulierung.

  • Kurzgutachten

    Für kleinere Schäden, bei denen ein vollständiges Gutachten nicht verhältnismäßig wäre, dokumentieren wir Umfang und Kosten kompakt.

  • Beweissicherungsgutachten

    Wir halten den Zustand fest, bevor er sich verändert: vor einer Rückgabe, bei Streit über Mängel oder vor einer Reparatur.

  • Wertgutachten und Fahrzeugbewertung

    Eine belastbare Wertermittlung hilft beim Verkauf, bei der Einstufung in eine Versicherung und immer dann, wenn ein Wert nachzuweisen ist.

  • Oldtimergutachten

    Bewertung von Klassikern nach Zustand, Originalität und Marktlage.

  • Reparaturbestätigung

    Wer auf Gutachtenbasis abrechnet und trotzdem reparieren lässt, weist damit nach, dass und wie repariert wurde. Sie ist oft Grundlage für Nutzungsausfall.

  • Schadensabwicklung mit der Versicherung

    Wir übernehmen Korrespondenz und Rückfragen zum Gutachten, damit Sie nicht zwischen Sachbearbeitung und Werkstatt vermitteln.

So läuft ein Gutachten bei uns

  1. 1

    Kontakt

    Sie schildern kurz, was passiert ist. Wir sagen Ihnen, ob ein Gutachten der richtige Weg ist.

  2. 2

    Besichtigung

    Wir sehen uns das Fahrzeug an, dokumentieren den Schaden fotografisch und prüfen, ob unter der sichtbaren Beschädigung mehr steckt.

  3. 3

    Gutachten

    Sie erhalten das Gutachten mit Kalkulation, Werten und Ausfalldauer und gehen es mit uns durch.

  4. 4

    Abwicklung mit der Versicherung

    Das Gutachten geht an die regulierende Versicherung. Rückfragen beantworten wir direkt, Sie müssen nicht dolmetschen.

  5. 5

    Reparatur im Haus (optional)

    Auf Wunsch setzen wir das Fahrzeug im eigenen Karosserie- und Lackzentrum instand. Eine andere Werkstatt zu wählen ist möglich.

  6. 6

    Auszahlung und Übergabe

    Nach der Regulierung erhalten Sie Ihr Fahrzeug zurück oder den Betrag ausgezahlt, je nach Abrechnungsweg.

Warum im Autozentrum Kozak

Begutachtung und Werkstatt an einem Ort

Zwischen Gutachten und Reparaturbeginn liegt kein Standortwechsel und keine zweite Terminvereinbarung. Das verkürzt genau die Wartezeit, die sonst den größten Teil der Standzeit ausmacht.

Sie sind der Auftraggeber

Wir arbeiten im Auftrag des Fahrzeughalters, nicht im Auftrag eines Versicherers. Was im Gutachten steht, richtet sich nach dem Schaden am Fahrzeug.

Vollständig statt nur Reparaturkosten

Wir ermitteln auch Wertminderung, Restwert und Ausfalldauer. Positionen, die niemand beziffert, werden erfahrungsgemäß auch nicht gezahlt.

Kurzfristig und in der Region

Wir sitzen in Albersweiler zwischen Landau und Annweiler. Für eine Besichtigung müssen Sie kein beschädigtes Fahrzeug quer durch die Pfalz bewegen.

Häufige Fragen dazu

Wer zahlt das Gutachten bei einem Haftpflichtschaden?
In der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, weil die Feststellung des Schadens zum ersatzfähigen Aufwand gehört. Ausnahme sind Bagatellschäden: Unterhalb der von der Rechtsprechung angenommenen Grenze von etwa 750 bis 1.000 Euro genügt meist ein Kostenvoranschlag, und die Gutachterkosten bleiben an Ihnen hängen.
Darf ich Gutachter und Werkstatt selbst wählen?
Bei einem unverschuldeten Unfall grundsätzlich ja. Sie dürfen den Sachverständigen selbst beauftragen und die Werkstatt selbst bestimmen. Die gegnerische Versicherung darf eigene Gutachter oder Partnerwerkstätten vorschlagen, aber nicht vorschreiben.
Was bedeutet wirtschaftlicher Totalschaden?
Er liegt vor, wenn die Reparatur teurer wäre als ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug. Abgerechnet wird dann in der Regel der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Wollen Sie Ihr Fahrzeug behalten, kann eine fachgerechte Reparatur unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts ersetzt werden, geknüpft an Nachweise und tatsächliche Weiternutzung.
Und wenn ich den Schaden selbst verursacht habe?
Dann gelten andere Regeln. Bei einem Kaskoschaden beauftragt der eigene Versicherer die Schadenermittlung häufig selbst, und ein zusätzlich beauftragtes Gutachten zahlt in der Regel der Auftraggeber. Sinnvoll ist es trotzdem, wenn Umfang oder Höhe strittig sind. Wir klären das vorher mit Ihnen.

Gutachten anfragen

Schildern Sie uns kurz den Fall: Unfallschaden, Wertermittlung, Oldtimer oder Beweissicherung. Wir sagen Ihnen, welches Gutachten passt.

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