Nach einem Unfall geht es fast immer um zwei Dinge gleichzeitig: um das Fahrzeug und um die Abwicklung. Beides greift ineinander. Wer den Ablauf kennt, trifft die wichtigen Entscheidungen ruhiger und gerät nicht unter Zeitdruck.

Schritt eins: den Schaden sauber dokumentieren

Noch bevor repariert wird, muss der Zustand festgehalten werden. Dazu gehören Fotos der Schadenstellen und der Gesamtansicht, die Unfalldaten, die Beteiligten und, sofern vorhanden, das polizeiliche Aktenzeichen. Diese Dokumentation ist die Grundlage für alles Weitere. Wird zu früh repariert oder das Fahrzeug verändert, lässt sich der Umfang später nur noch schwer belegen.

Das Gutachten und was darin steht

Bei einem Haftpflichtschaden, den ein anderer verursacht hat, ist ein Schadensgutachten der übliche Weg. Ein Kfz-Sachverständiger nimmt den Schaden auf und beziffert die Positionen, die für die Regulierung gebraucht werden:

  • die kalkulierten Reparaturkosten
  • den Wiederbeschaffungswert und, falls der Schaden sehr groß ist, den Restwert
  • die voraussichtliche Reparatur- und Ausfalldauer
  • eine merkantile Wertminderung, sofern die Voraussetzungen vorliegen

Bei sehr kleinen Schäden verlangen Versicherer häufig statt eines vollständigen Gutachtens einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten. Wo die Grenze liegt, hängt vom Einzelfall ab. Im Zweifel klärt man das vor der Beauftragung.

Freie Werkstattwahl beim Haftpflichtschaden

Wenn ein Dritter den Schaden verursacht hat, entscheiden grundsätzlich Sie, wo Ihr Fahrzeug repariert wird. Die gegnerische Versicherung darf Sie beraten und Vorschläge machen, aber sie bestimmt die Werkstatt nicht. Anrufe mit dem Hinweis, man habe bereits einen Betrieb aus dem eigenen Netz beauftragt, sind kein Grund, die eigene Entscheidung zu ändern.

Zwei Einschränkungen sollten Sie kennen. Erstens kann die Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen auf eine gleichwertige, günstigere Werkstatt verweisen. Bei jungen Fahrzeugen und bei durchgehend in Fachwerkstätten gewarteten Fahrzeugen ist das nach der Rechtsprechung regelmäßig ausgeschlossen. Zweitens gilt die freie Wahl in dieser Form für den Haftpflichtschaden. Bei einem Kaskoschaden am eigenen Fahrzeug kann Ihr Vertrag eine Werkstattbindung enthalten, die sich auf die Selbstbeteiligung auswirkt. Ein Blick in die Police lohnt sich, im Zweifel gemeinsam mit einem Rechtsanwalt.

Verdeckte Schäden: was man von außen nicht sieht

Moderne Karosserien sind so konstruiert, dass sie Energie gezielt aufnehmen. Genau deshalb sagt ein äußerlich kleiner Schaden wenig über den tatsächlichen Umfang aus. Häufig betroffen sind Längsträger, Aufnahmepunkte des Fahrwerks, Halterungen hinter der Stoßfängerverkleidung, Kühlerpakete, Leitungen und Sensoren.

Deshalb wird ein Unfallfahrzeug vor der Kalkulation zerlegt, soweit es nötig ist. Zeigt sich dabei mehr Schaden als erwartet, gehört das nachdokumentiert und mit der Versicherung abgestimmt, bevor weitergearbeitet wird.

Karosserie, Vermessung und Achsgeometrie

Bei strukturellen Schäden wird das Fahrzeug auf der Richtbank vermessen und mit definierten Zugrichtungen wieder in die Sollmaße gebracht. Der Vergleich erfolgt gegen die Herstellerdaten, nicht nach Augenmaß.

Danach folgt die Achsvermessung. Spur und Sturz verändern sich schon bei Anstößen, die keine sichtbare Verformung hinterlassen. Stimmen die Werte nicht, zieht das Fahrzeug, das Lenkrad steht schief und die Reifen verschleißen einseitig. Wichtiger noch: Fahrwerksgeometrie ist eine Sicherheitsfrage.

Nahaufnahme eines eingedrückten Kotflügels mit gerissenem Lack, daneben eine Hand mit Tablet zur Dokumentation
Schadenaufnahme nach einem Unfall

Assistenzsysteme müssen wieder stimmen

Kameras, Radar- und Ultraschallsensoren sitzen in Frontscheibe, Kühlergrill und Stoßfängern, also genau dort, wo Unfallschäden auftreten. Werden diese Bauteile ausgebaut, ersetzt oder verändert sich die Fahrzeuggeometrie, müssen die Systeme nach Herstellervorgaben neu kalibriert werden. Auch eine Achsvermessung ist bei vielen Herstellern Voraussetzung für die Kalibrierung.

Ein Spurhalteassistent, der falsch eingestellt ist, funktioniert im Alltag scheinbar normal und liegt im entscheidenden Moment daneben. Die Kalibrierung gehört deshalb dokumentiert.

Lack: Farbton, Kabine, Übergänge

Der Farbton wird nicht geschätzt, sondern gemessen und anhand der Herstellerformel angemischt, denn Lacke altern. Lackiert wird in der Kabine unter definierten Bedingungen, damit Staub, Temperatur und Trocknung stimmen. Angrenzende Flächen werden ausgeblendet, damit der Übergang nicht als Kante sichtbar bleibt. Zusätzlich zählt der Korrosionsschutz: Hohlraumkonservierung und Nahtabdichtung entscheiden darüber, ob die Reparaturstelle in einigen Jahren noch hält.

Wertminderung nicht vergessen

Ein technisch einwandfrei instandgesetztes Fahrzeug gilt am Gebrauchtwagenmarkt trotzdem als Unfallwagen. Diesen Wertverlust bezeichnet man als merkantile Wertminderung. Er ist eine eigene Schadensposition und wird vom Sachverständigen beziffert, vor allem bei jüngeren Fahrzeugen mit überschaubarer Laufleistung und bei Schäden, die deutlich über einen Bagatellschaden hinausgehen. Angesprochen werden muss sie im Gutachten, sonst fällt sie in der Regulierung unter den Tisch.

Warum ein Betrieb der Vorteil ist

Der Aufwand nach einem Unfall entsteht selten an einer einzelnen Station, sondern an den Übergängen: zwischen Gutachten und Kalkulation, zwischen Karosserie und Lack, zwischen Werkstatt und Versicherung. Wenn diese Schritte im selben Haus stattfinden, muss niemand zwischen Beteiligten vermitteln, und Rückfragen zu verdeckten Schäden lassen sich direkt klären, statt sie über mehrere Firmen hin- und herzuschicken.

Wie das Autozentrum Kozak helfen kann

Im Autozentrum Kozak liegen Schadensaufnahme, Sachverständigen-Bereich, Karosserie, Lack, Achsvermessung und Endkontrolle in einem Betrieb. Sie schildern uns den Unfall einmal, wir übernehmen die Abstimmung mit der Versicherung und melden uns, sobald sich beim Zerlegen zusätzlicher Schaden zeigt. Ein Ersatzfahrzeug stellen wir nach Verfügbarkeit, sagen Sie uns dazu bitte gleich bei der Terminvereinbarung Bescheid. Details finden Sie unter Karosserie- und Lackzentrum und Kfz-Sachverständiger, oder Sie schildern uns Ihren Fall direkt über die Unfall-Anfrage.